Lizenzbedingungen für den Agent Manager
Stand: 09.09.2026, Fassung 1.1
Diese Bedingungen gelten zwischen
Philipp Herrmann, DigElite Digitalagentur, Kreuzstraße 16 a, 49492 Westerkappeln, Deutschland (im Folgenden „Lizenzgeber")
und dem Unternehmen, das die Software installiert oder nutzt (im Folgenden „Lizenznehmer").
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Installation, der Eingabe eines Lizenzschlüssels oder der Nutzung der Software bestätigt der Lizenznehmer, Unternehmer zu sein, und erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Wer damit nicht einverstanden ist, darf die Software nicht installieren oder nutzen.
1. Gegenstand
Gegenstand ist die Software „Agent Manager" in der jeweils ausgelieferten Fassung, bestehend aus dem Serverprogramm, der Bedienoberfläche, der Mac-App, der iPhone-App, den mitgelieferten Agentenrollen, Systemanweisungen, Vorlagen, Regelwerken, Arbeitsabläufen, Anleitungen und Texten sowie den vom Lizenzgeber betriebenen Diensten (Lizenzdienst, Vorlagen-Hub, Vermittler, Aktualisierung).
2. Einräumung der Lizenz
2.1 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software für die Dauer der Lizenz im eigenen Unternehmen zu nutzen.
2.2 Der Umfang richtet sich nach dem erworbenen Tarif und dem Lizenzschlüssel: die Zahl der Installationen, die Zahl der Benutzerkonten (Nutzerplätze) und die gebuchten Module. Der Lizenzdienst des Lizenzgebers stellt diesen Umfang fest.
2.3 Nutzen dürfen die Software die Arbeitnehmer des Lizenznehmers und sonstige unmittelbar für ihn tätige Personen, im Umfang der Nutzerplätze des gebuchten Tarifs. Externe Dienstleister dürfen die Software ausschließlich zur Erfüllung von Aufgaben für den Lizenznehmer nutzen, sofern sie zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden; eine Nutzung für eigene Zwecke des Dienstleisters ist nicht gestattet. Der Lizenznehmer steht für das Verhalten dieser Personen ein wie für eigenes.
2.4 Die Software prüft ihre Lizenz regelmäßig beim Lizenzdienst. Dazu übermittelt sie den Lizenzschlüssel, eine Gerätekennung (ein aus der Hardware-Kennung gebildeter Prüfwert, kein Klarname), die Fassung der Software und, sofern der Lizenznehmer den Fernzugang eingeschaltet hat, die Adresse, unter der seine Installation für seine eigenen Geräte erreichbar ist. Beim Bezug von Aktualisierungen und Vorlagen protokolliert der Lizenzdienst Zeitpunkt, Lizenz, Gerätekennung und IP-Adresse des Abrufs; die IP-Adresse wird nach 30 Tagen gelöscht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers. Ohne gültige Lizenz stellt die Software nach einer Nachfrist von sieben Tagen ihre Funktionen ein.
3. Was nicht erlaubt ist
3.1 Der Lizenznehmer darf nicht
- die Software oder Teile davon vervielfältigen, außer zur Datensicherung und im Rahmen der lizenzierten Installationen;
- die Software, den Lizenzschlüssel oder Zugangsdaten an Dritte weitergeben, vermieten, verleihen, verkaufen oder öffentlich zugänglich machen;
- die Lizenzprüfung, die Gerätebindung, die Unterschriftsprüfung, die Herkunftskennzeichnung oder andere Schutzmechanismen umgehen, abschalten oder verändern;
- die Software dekompilieren, zurückentwickeln, disassemblieren oder sonst technisch analysieren, soweit solche Handlungen nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere §§ 69d und 69e UrhG, zulässig sind;
- Urheber-, Marken-, Herkunfts- oder sonstige Schutzvermerke entfernen oder verändern.
3.2 Insbesondere ist es untersagt, Agentenrollen, Systemanweisungen, Prompts, Regelwerke, Arbeitsabläufe, Vorlagen oder deren wesentliche Struktur systematisch zu extrahieren, zu sammeln, zu veröffentlichen oder außerhalb der lizenzierten Installation zur Entwicklung oder zum Betrieb eines eigenständigen Softwareprodukts zu verwenden, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
3.3 Der Lizenznehmer darf die Konfiguration, die Regelwerke und die Vorlagen für den eigenen Betrieb anpassen und eigene Rollen, Vorlagen und Regelwerke erstellen. Was der Lizenznehmer selbst erstellt, gehört ihm. Änderungen oder Erweiterungen an Komponenten des Lizenzgebers begründen kein Recht an den zugrunde liegenden Komponenten; diese bleiben Eigentum des Lizenzgebers und unterliegen Ziffer 3.1 und 3.2.
4. Eigentum und Urheberrecht
4.1 Die Software und alle mitgelieferten Inhalte, insbesondere Quelltext, Aufbau, Agentenrollen, Systemanweisungen, Vorlagen, Regelwerke, Arbeitsabläufe, Texte, Gestaltung und Marken, bleiben Eigentum des Lizenzgebers und sind urheberrechtlich geschützt. Dass der Quelltext lesbar ausgeliefert wird, ändert daran nichts.
4.2 Der Lizenznehmer erwirbt kein Eigentum an der Software, sondern ausschließlich das Nutzungsrecht nach diesen Bedingungen.
4.3 Ausgelieferte Pakete und Vorlagen tragen eine Herkunftskennzeichnung, aus der Lizenz und Gerät der Auslieferung hervorgehen. Sie ist Teil der Lieferung und darf nicht entfernt werden.
5. Daten des Lizenznehmers
5.1 Alle Daten, die der Lizenznehmer mit der Software verarbeitet, insbesondere Projekte, Kundendaten, Zugangsdaten, Texte und Arbeitsergebnisse der Agenten, bleiben sein Eigentum. Sie liegen auf seinem Rechner. Der Lizenzgeber hat darauf keinen Zugriff, soweit der Lizenznehmer ihn nicht ausdrücklich einräumt.
5.2 Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung des Datenschutzrechts bei der Verarbeitung dieser Daten selbst verantwortlich, insbesondere für die Auswahl und Beauftragung der KI-Anbieter, die er über die Software nutzt.
5.3 Der Vermittler des Lizenzgebers leitet verschlüsselte Nachrichten zwischen den Geräten des Lizenznehmers und seiner Installation weiter. Er kann ihren Inhalt nicht lesen und speichert ihn nicht.
5.4 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, seine Zugangsdaten, Schlüssel, Marken und sonstigen Authentifizierungsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen und ausschließlich solche Systeme und Konten mit der Software zu verbinden, zu deren Nutzung er berechtigt ist. Bei Verdacht auf Kompromittierung eines Lizenzschlüssels oder einer Installation informiert er den Lizenzgeber unverzüglich.
6. Dienste Dritter
6.1 Die Software steuert Dienste Dritter, insbesondere KI-Modelle (etwa Claude Code oder Codex), E-Mail-Konten, Kalender, Videokonferenzen und Buchhaltung. Für diese Dienste gelten die Bedingungen der jeweiligen Anbieter. Der Lizenznehmer schließt die dafür nötigen Verträge selbst ab und trägt deren Kosten.
6.2 Der Lizenzgeber schuldet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsweise von Schnittstellen, Anwendungen, Modellen oder Diensten Dritter. Ändert ein Dritter seinen Dienst, ist das kein Mangel der Software.
7. Aktualisierungen und Weiterentwicklung
7.1 Der Lizenzgeber stellt Aktualisierungen der Software über den Lizenzdienst bereit, solange eine gültige Lizenz besteht. Er darf die Software weiterentwickeln sowie Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, sofern hierdurch die wesentlichen Nutzungsmöglichkeiten des gebuchten Tarifs nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Wesentliche nachteilige Änderungen werden dem Lizenznehmer rechtzeitig angekündigt.
7.2 Aktualisierungen werden Teil der Software und unterliegen diesen Bedingungen. Vor jeder Aktualisierung legt die Software einen Schnappschuss des Programmordners an.
8. Laufzeit, Sperrung und Beendigung
8.1 Die Lizenz gilt für die im Tarif vereinbarte Laufzeit; bei einer Dauerlizenz unbefristet.
8.2 Befindet sich der Lizenznehmer mit einer fälligen Vergütung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Verzug, kann der Lizenzgeber die Nutzung der Software bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend sperren. Die gesetzlichen Rechte des Lizenzgebers bleiben unberührt.
8.3 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Ziffer 3 oder 4, insbesondere Weitergabe oder Verkauf der Software, Kopieren des Quelltextes oder der Vorlagen für fremde Zwecke oder Manipulation der Lizenzprüfung, kann der Lizenzgeber die Lizenz ohne Frist widerrufen und den Lizenzschlüssel sperren. Bei sonstigen Verstößen mahnt der Lizenzgeber zunächst ab und setzt eine angemessene Frist zur Abhilfe; verstreicht sie fruchtlos, kann er die Lizenz widerrufen.
8.4 Der Lizenzgeber darf eine Installation oder einzelne Online-Funktionen vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Installation kompromittiert wurde, ein Lizenzschlüssel missbräuchlich verwendet wird oder von der Installation eine erhebliche Gefahr für die Systeme des Lizenzgebers oder Dritter ausgeht. Der Lizenznehmer wird hierüber unverzüglich informiert, soweit dem keine Sicherheitsgründe entgegenstehen.
8.5 Nach Ende der Lizenz darf die Software nicht weiter genutzt werden. Die Daten des Lizenznehmers nach Ziffer 5 bleiben ihm erhalten; die Software lässt sie bei der Deinstallation unberührt.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Die Software wird in der jeweils aktuellen Fassung bereitgestellt. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sie die in der Anleitung beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Er übernimmt keine Gewähr für die Ergebnisse der eingesetzten KI-Modelle; diese sind vor Verwendung vom Lizenznehmer zu prüfen.
9.2 Die Software führt, soweit vom Lizenznehmer konfiguriert, automatisierte Arbeitsschritte aus, etwa das Ändern von Dateien, das Versenden von Nachrichten oder Aktionen in verbundenen Systemen. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, angemessene Kontroll- und Freigabeprozesse für geschäftskritische oder unumkehrbare Aktionen einzurichten. Die Software bietet dafür einen Freigabemechanismus an, mit dem Agenten vor solchen Schritten eine Bestätigung einholen.
9.3 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.4 Der Lizenznehmer ist für regelmäßige Datensicherungen selbst verantwortlich, insbesondere vor Aktualisierungen sowie vor umfangreichen automatisierten Änderungen. Die Software bietet dafür eine Funktion an.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers.
10.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
10.4 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Lizenznehmer in der Software vorgelegt und gelten erst, wenn er sie dort ausdrücklich bestätigt hat. Bis dahin gilt die zuletzt bestätigte Fassung. Lehnt der Lizenznehmer eine Änderung ab, die für den weiteren Betrieb des Dienstes erforderlich ist, kann jede Seite die Lizenz zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.
Dieselbe Fassung zeigt die Software bei der Ersteinrichtung und unter Einstellungen; dort bestätigt der Lizenznehmer sie ausdrücklich.